Kompass

Allgemeine Geschäftsbedingungen der profortis GmbH

Präambel

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Firma profortis GmbH, Stoverweg 27, 24536 Neumünster, nachstehend Firma genannt, und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge sowie für alle sonstigen Vereinbarungen, die im Rahmen der Geschäftsverbindung getroffen werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihrer Anwendung seitens der Firma nicht ausdrücklich widersprochen wird. Wenn der Kunde die nachfolgenden AGB gegen sich nicht gelten lassen will, hat er dies der Firma vorher schriftlich anzuzeigen.

1. Zahlungsbedingungen, Preise

Alle Rechnungen der Firma sind innerhalb des ausgewiesenen Zahlungszieles ab Rechnungsdatum zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei der Firma. Im Verzugsfalle ist die Firma berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Sofern am Vertrag ein Verbraucher nicht beteiligt sind ist die Firma berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz ab Fälligkeit des Rechnungsbetrages zu berechnen.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Firma ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Soweit auch Dienstleistungen angeboten werden, gilt ein angekündigter Termin als unverbindlicher Richttermin, sofern von der Firma eine anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nicht gemacht wird.

2. Lieferung und Versand

Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur, solange der Vorrat reicht. Alle von der Firma genannten Liefertermine sind unverbindliche Liefertermine, es sei denn, dass ein Liefertermin ausdrücklich schriftlich bindend vereinbart wird.

Verlangt der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Firma eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Firma diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum.

Wird die Firma an der rechtzeitigen Vertragserfüllung, z.B. durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei ihr oder bei ihren Zulieferanten gehindert, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der Maßgabe, dass der Kunde nach Ablauf von einem Monat eine Nachfrist von sechs Wochen setzen kann.

Ist die Nichteinhaltung eines verbindlichen Liefertermins nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von der Firma nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

Wird der Firma die Vertragserfüllung aus den vorgenannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird sie von ihrer Lieferpflicht frei.

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, wenn er der Firma nach Ablauf der verlängerten Frist eine angemessene Nachfrist setzt. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn die Firma nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt.

Die Kosten für den Versand und die Transportversicherung sind grundsätzlich vom Kunden zu tragen, wobei die Wahl des Versandweges und der Versandart im freien Ermessen der Firma liegt.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Transportschäden sowie jegliche Beschädigung der Verpackung unverzüglich schriftlich der Firma zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden.

Verliert die Firma aufgrund des Unterlassens dieser Verpflichtung ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung oder dem Sublieferanten, so haftet der Kunde für sämtliche Kosten, die aus dieser Obliegenheitsverletzung resultieren.

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma verlässt.

3. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Hardware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen der Firma aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden Eigentum der Firma.

Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Firma stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Firma auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Firma abgetreten.

Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Firma unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Firma unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen.

Für den Fall, dass der Kunde die Liefergegenstände dennoch veräußert und die Firma dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Firma bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

4. Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Firma ist beschränkt auf die vom Kunden nachzuweisenden Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Firma nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind.

Im Falle einer Inanspruchnahme der Firma ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können.

5. Gewährleistung

Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn sie nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Ablieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinn des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Kunde der Firma unverzüglich schriftlich zu melden.

Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Firma Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird.

Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels machbar und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers möglich ist.

Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Firma eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Firma mit, welche Art der Nacherfüllung (Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache) er wünscht.

Die Firma ist berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit für sie unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann oder wenn eine mögliche andere Art der Nacherfüllung keine erhebliche Nachteile für den Kunden mit sich bringt.

Zur Durchführung der Nacherfüllung für denselben Mangel stehen der Firma zwei Versuche innerhalb einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern.

Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.

Hat der Kunde die Firma wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der Mangel von der Firma nicht zu vertreten ist, hat der Kunde den der Firma entstandenen Aufwand zu ersetzen, sofern er die Inanspruchnahme der Firma grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat.

6. Dienstleistungen und Beratungsleistungen

Die Firma haftet bei Erbringen von Dienstleistungen und Beratungsleistungen nur im Rahmen der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen. Die Firma haftet nicht für Datenverluste und trägt auch nicht das Risiko der ggf. erforderlichen Wiederbeschaffung von Daten.

Die Firma sichert im Rahmen der durchgeführten Arbeiten eine störungsfreie Funktionsweise der IT-Anlage nicht zu. Sollten im Zusammenhang mit den durchgeführten Arbeiten Störungen auftreten, gilt folgendes: Soweit die Beseitigung von Störungen wegen bestehender Inkompatibilität zwischen vorhandener und in das System integrierter neuer Software nicht möglich ist, entscheidet der Kunde, ob die in das System integrierte neue Software oder die vorhandene Software in der IT-Anlage verbleiben soll. Die Firma haftet in diesem Zusammenhang weder für ausgebliebene Leistungsergebnisse, sofern diese nicht schriftlich zugesichert worden sind, noch für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden, etc.

Treten Mängel oder Störungen in der IT-Anlage aufgrund fehlerhafter Informationen des Kunden auf, ist die Firma von jeglicher Haftung befreit, sofern nicht die Fehlerhaftigkeit in der vom Kunden erteilten Information vor Aufnahme der Tätigkeit durch die Firma offenkundig erkennbar war.

7. Vertraulichkeit

Firma und Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder zu verwerten. Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der Firma oder Kunde aufgrund der Geschäftsbeziehung erhalten, dürfen nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes genutzt werden.

8. Beweisklausel

Daten, die in elektronischer Form bei der Firma gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Vereinbarungen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.

9. Export

Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Firma ist es dem Kunden nicht gestattet, die von der Firma erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Der Kunde hat sämtliche einschlägigen Exportbestimmungen zu beachten. Der Kunde stellt die Firma im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte frei, sofern sie aufgrund eines Verstoßes des Kunden gegen Exportbestimmungen in Anspruch genommen wird.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.
Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber einer Forderung der Firma ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Neumünster vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.


Stand: November 2005

Download der AGB als pdf (22 KB)